E-Rezept

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Das E-Rezept: Eine neue Ära der Medikamentenverschreibung

Das E-Rezept, auch bekannt als elektronisches Rezept, verändert grundlegend die Art und Weise, wie Medikamente verschrieben und eingelöst werden. Statt eines traditionellen Papierrezepts wird das E-Rezept digital erstellt und direkt an die Apotheke übermittelt. Diese innovative Methode bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine gesteigerte Effizienz, eine geringere Fehleranfälligkeit und eine vereinfachte Abwicklung für alle Beteiligten.

Durch die Nutzung des E-Rezepts entfällt die Notwendigkeit, physische Rezepte zu drucken, aufzubewahren oder vorzulegen. Stattdessen können Patienten ihre Verschreibungen elektronisch erhalten und direkt in ihrer bevorzugten Apotheke einlösen. Dies spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch das Risiko von Verlust oder Verwechslung der Rezepte.

Es ist jedoch zu beachten, dass derzeit in der Regel keine E-Rezepte im Hilfsmittelbereich ausgestellt werden.

E-Rezepte mit Gesundheitskarte

Ab dem 01.01.2024 haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, ihre Rezepte ausschließlich mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulösen, ohne dass eine zusätzliche PIN erforderlich ist.

Wir Unterstützen Sie rund um das Thema E-Rezept.

E-Rezept per Smartphone

Gesetzlich Versicherte können ab sofort das E-Rezept über eine spezielle Smartphone-App nutzen. Dabei kann eine App auf einem NFC-fähigen Smartphone oder eine Variante der App von der gesetzlichen Krankenkasse verwendet werden. Die App bietet verschiedene Vorteile, wie die direkte Übermittlung eines Folgerezepts auf das Smartphone, wenn bereits ein Vorrezept vorhanden ist.

E-Rezept als Ausdruck vom Arzt

Für Personen ohne Smartphone oder elektronische Gesundheitskarte mit PIN gibt es dennoch eine Lösung zur Nutzung des E-Rezepts. Dabei erhalten unsere Patienten einen Papierausdruck des E-Rezepts mit einem digitalen Schlüssel, dem E-Rezept-Token. Dieser Token ermöglicht es dem Sanitätshaus, das digitale Originalrezept herunterzuladen und zu bearbeiten.

Ihre Fragen, unsere Antworten: Das E-Rezept im Fokus

Gemäß der Gesellschaft für Telematik (Gematik) sind die Daten nur für den Versicherten, das ärztliche Fachpersonal und die Apotheke einsehbar. Die E-Rezepte werden verschlüsselt übertragen, gespeichert und verarbeitet. Die elektronische Signatur schützt vor Fälschungen. Der Datenschutz wird ernst genommen und die Standards in Deutschland sind hoch.

Das E-Rezept bietet mehr Komfort durch den Verzicht auf Papierrezepte. Es kann auch in einer Videosprechstunde ausgestellt werden und ermöglicht den Erhalt von Folgerezepten ohne Praxisbesuch. Das Vorzeigen der Gesundheitskarte bleibt jedoch erforderlich. Eine andere Person kann E-Rezepte für einen Patienten einlösen, benötigt dafür aber die Gesundheitskarte oder einen Ausdruck. Über die App kann die Apotheke informieren, wenn das Medikament nicht vorrätig ist.

Nein, die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts soll erst Anfang nächsten Jahres kommen. Bislang wurde die Ausstellung in Pilotregionen getestet.

Das E-Rezept soll stufenweise ausgebaut werden. Zukünftig sollen auch Verordnungen für Betäubungsmittel, digitale Gesundheitsanwendungen und Überweisungen digitalisiert werden. Die App könnte auch Informationen zu Wechselwirkungen und Erinnerungen zur Einnahme von Arzneimitteln bieten.

Vorläufig bleibt das blaue Rezept für Privatversicherte bestehen, aber die Einführung des E-Rezepts ist auch hier geplant.

Aktuelle Situation und Zukunft von E-Rezepten

Leider bieten wir derzeit noch keine Möglichkeit zur Einlösung von E-Rezepten an. Jedoch arbeiten wir kontinuierlich daran, unseren Service zu verbessern, und informieren Sie gerne über die neuesten Entwicklungen in diesem Bereich.

Bitte beachten Sie, dass viele Betriebe momentan noch nicht in der Lage sind, E-Rezepte zu verarbeiten. Voraussichtlich wird dies erst ab 2026 flächendeckend möglich sein. Wir sind jedoch bestrebt, unsere Systeme entsprechend anzupassen, um Ihnen baldmöglichst diese Option anbieten zu können.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass derzeit in der Regel keine E-Rezepte im Hilfsmittelbereich ausgestellt werden. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben oder neue Richtlinien eingeführt werden, werden wir Sie selbstverständlich darüber informieren.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können.

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Laden Sie Ihr E-Rezept bei Erler hoch, sobald es von Ihrem Arzt ausgestellt wurde. Dieses kann entweder als normales Rezept oder als QR-Code eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass der Upload des E-Rezeptes nicht den Besuch vor Ort für die entsprechende Versorgung ersetzt.

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